Hiermit erteile ich,


Rechtsanwalt Michael Seidel  Am Hulsberg 68   28205 Bremen
Tel. (0421) 4919503
Fax. (0421)1634138

 

In Sachen:

 

wegen:

 

Aktenzeichen:

 

Vollmacht

Die Vollmacht berechtigt
>  zur Prozessführung (u.a. nach §§ 81 ff. ZPO) einschließlich der Befugnis zur Erhebung und
Zurücknahme von Widerklagen;
>  zur Antragstellung in Scheidungs- und Scheidungsfolgesachen, zum Abschluss von
Vereinbarungen über Scheidungsfolgen sowie zur Stellung von Anträgen auf Erteilung von
Renten- und sonstigen Versorgungsauskünften;
>  zur Vertretung und Verteidigung in Straf- und Bußgeldsachen (§§ 302, 374 StPO)
einschließlich der Vorverfahren sowie (für den Fall der Abwesenheit) zur Vertretung nach §
411 II StPO, mit ausdrücklicher Ermächtigung auch nach §§ 233 I, 234 StPO sowie mit
ausdrücklicher Ermächtigung zur Empfangnahme von Ladungen nach §145aII StPO, zur
Stellung von Straf- und anderen nach der Strafprozessordnung zulässigen Anträgen und von
Anträgen nach dem Gesetz über die Entschädigung für Strafverfolgungsmaßnahmen,
insbesondere auch für das Betragsverfahren;
>  zur Vertretung in sonstigen Verfahren und bei außergerichtlichen Verhandlungen aller Art
(insbesondere in Unfallsachen zur Geltendmachung von Ansprüchen gegen Schädiger,
Fahrzeughalter und deren Versicherer );
>  zur Begründung und Aufhebung von Vertragsverhältnissen und zur Abgabe und
Entgegennahme von einseitigen Willenserklärungen (z.B. Kündigungen) im Zusammenhang
mit der oben unter „wegen...“ genannten Angelegenheit.
Die Vollmacht gilt für alle Instanzen und erstreckt sich auch auf Neben- und Folgeverfahren aller Art
(z.B. Arrest und einstweilige Verfügung, Kostenfestsetzungs-, Zwangsvollstreckungs-, Interventions-,
Zwangsversteigerungs-, Zwangsverwaltungs- und Hinterlegungsverfahren sowie Insolvenz- und
Vergleichsverfahren über das Vermögen des Gegners). Sie umfasst insbesondere die Befugnis,
Zustellungen zu bewirken und entgegenzunehmen, die Vollmacht ganz oder teilweise auf andere zu
übertragen (Untervollmacht), Rechtsmittel einzulegen oder zurückzunehmen oder auf sie zu
verzichten, den Rechtsstreit oder außergerichtliche Verhandlungen durch Vergleich, Verzicht oder
Anerkenntnis zu erledigen, Geld, Wertsachen und Urkunden, insbesondere auch den
Streitgegenstand und die von dem Gegner, von der Justizkasse oder von sonstigen Stellen zu
erstattenden Beträge entgegenzunehmen sowie Akteneinsicht zu nehmen.


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