Dafür setze ich mich ein:

Prioritäten

Zivilrecht und öffentliches Recht

 Im Vordergrund steht ohne wenn und aber das beste Ergebnis für jeden Mandanten, nicht rechthaberische Konfrontation und jahrelange kostenintensive Prozesse um jeden Preis.

 Zuvorderst stehen daher pragmatische Lösungen im Rahmen des Machbaren, individuell ausgerichtet am Interesse des Mandanten.

 Verhandlungsgeschick sowohl bei der Durchsetzung als auch bei der Abwehr von Ansprüchen, stets unter Berücksichtigung der tatsächlichen rechtlichen Situation, ist hierbei eine unabdingbare Voraussetzung.

 Erforderlichenfalls werden selbstverständlich auch vor Gericht zielstrebig, und ergebnisorientiert die rechtlichen Interessen jedes Mandanten deutschlandweit, gleichviel ob vor den Amts-, Landes- oder dem Oberlandesgerichten, vor dem Arbeits- oder dem Familiengericht, vor dem Straf- oder Sozial- und den Verwaltungsgerichten vertreten.

Im Ausländer-/ Migrationsrecht  wird es  zur Erlangung etwa eines Asylstatus, einem Status als anerkannter Flüchtling oder Verhinderung einer Abschiebung entscheidend darauf ankommen eine differenzierte Darstellung der individuellen Betroffenheitssituation darzulegen.

Strafrecht   Bußgeldverfahren  etc.

 

Im Strafverfahren bzw. Strafprozeß gelten andere Regeln. Zunächst erfolgt eine Akteneinsicht und Prüfung des Sachverhalts.   Hier kann das erstrebte Ziel

je nach Sachlage ganz unterschiedlich ausfallen. Die erste Prüfung wird immer in Richtung einer Verfahrenseinstellung gehen. Gibt die Sachlage dies nicht her, kommt ein Strafbefehlsverfahren in Betracht. Erst dann folgt eine Verteidigung im Strafprozeß, wobei dabei auch von vornherein ein der Sachlage entwickeltes Verteidigungskonzept festgelegt wird.

 

Im Bußgeldverfahren ist die Verteidigung im Verfahren wegen einer Verkehrsordnungswidrigkeit vergleichbar mit der Strafverteidigung.

Auch hier muss die Akte beigezogen und ggf. eine Stellungnahme erfolgen.

Nicht selten sind etwa bei Geschwindigkeitsüberschreitungen Messfehler zu finden, oder Fotos auf denen nichts zu erkennen ist. Durch die Punktereduzierung auf 8 ist die Fahrerlaubnis durch jeden Punkt gefährdet. Deswegen sollte eine Prüfung immer erfolgen.

Durch die kurzen Verjährungsfristen ( 3 und 6 Monate) sollte aufgrund der behördlichen Bearbeitungszeiten grundsätzlich ein Einspruch erfolgen!

Nicht selten wird sich eine Verjährung ergeben...

 


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